Hinweisgebersystem

Leitfaden zur Meldung von Verstößen

Das nachfolgende Formular ermöglicht es, mögliche Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder Compliance-Vorschriften zu melden. Bitte beachten Sie, dass nur Verstöße gemeldet werden sollten, die im direkten Zusammenhang oder in Verbindung mit der Krug-Gruppe stehen. Meldungen zu Vorfällen, die keinen Bezug zur Krug-Gruppe haben, werden nicht bearbeitet.

Meldungen werden nur dann bearbeitet, wenn sie mindestens einen begründeten Anfangsverdacht auf einen Verstoß enthalten. Daher ist es erforderlich, konkrete Daten, Fakten oder andere nachweisbare Informationen im Meldungsformular anzugeben. Andernfalls kann die Meldung nicht bearbeitet werden.

Ihre Meldung wird anonym behandelt, sofern Sie Ihre Kontaktdaten weder im Meldungsformular noch in Ihrer E-Mail oder den Anlagen angeben. Unabhängig davon wird die Meldung vertraulich behandelt. Die benannten Hinweisgeberbeauftragten sind gegenüber anderen internen Stellen nicht zur Auskunftserteilung oder Meldung verpflichtet. Externe Stellen, wie beispielsweise Strafverfolgungsbehörden, müssen gegebenenfalls einbezogen werden, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung oder Meldung besteht. In solchen Fällen werden die übermittelten Daten an die entsprechenden offiziellen Stellen weitergeleitet.

Für welche Arten von Beschwerden kann ich das Hinweisgebersystem nutzen?

  • Korruption / Bestechung
  • Diebstahl / Unterschlagung
  • Betrug / Untreue
  • Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz / Umweltschutz
  • Datenschutz
  • Diskriminierung / Belästigung
  • Wettbewerbs- / Kartellverstöße
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
  • Bilanzbetrug / Buchhaltungsverstöße / Steuerdelikte
  • Ich suche den Rat einer Vertrauensperson / Sonstiges

Hinweisgebende Person

Folgende Personen kommen als Hinweisgeber in Betracht:

  • Derzeitige oder ehemalige Beschäftigte des Unternehmens
  • Zukünftige Beschäftigte, bei denen das Verfahren zur Errichtung eines Arbeitsverhältnisses bereits begonnen hat
  • Vertragspartner des Arbeitgebers (Einzelunternehmer, Einzelfirmen)
  • Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitglieder des Aufsichtsrats des Arbeitgebers
  • Unternehmer, Subunternehmer und Zulieferer, die mit dem Arbeitgeber das Verfahren zur Errichtung eines Vertragsverhältnisses begonnen haben, in einem Vertragsverhältnis stehen oder standen, bzw. Personen, die unter der Aufsicht und Leitung eines Beauftragten stehen
  • Beim Arbeitgeber tätige Praktikanten und Freiwillige

Sie haben die Möglichkeit, das Meldeformular für die Krug-Gruppe per E-Mail oder per Post zu versenden, natürlich können Sie die Meldung auch anonym versenden.

E-Mail: compliance@krug-breidenbach.de
Post: Kunststofftechnik Krug GmbH
Compliance
Schusterstraße 6-8
35236 Breidenbach
Telefon: +49 6465 9268-715